FördertätigkeitFördergebietAntragstellung

Die Nikolaus Koch Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Nach dem Willen der Stifterin, Frau Luise Koch, werden ausschließlich folgende Ziele oder Institutionen gefördert bzw. unterstützt:

a) Förderung der Berufsausbildung, Ausbildung und Fortbildung

b) Unterstützung von Waisenhäusern und Institutionen für körperlich und/oder geistig Behinderte

im Regierungsbezirk Trier, wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat
- im nachfolgenden Region Trier genannt -

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Finanzierung und Mitfinanzierung von Veranstaltungen zur Berufsbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Schulen in der Region Trier, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Universität Trier und die Fachhochschule Trier, Standort Trier

b) Geld- und Sachzuwendungen an Vereine und Institutionen im Bereich des Stiftungszweckes

c) Vergabe von Stipendien für besonders begabte und förderungswürdige   Studenten und Studentinnen

d) Förderung von Schulen in der Region Trier, der Universität Trier und der Fachhochschule Trier, Standort Trier

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Stiftung dürfen nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden und nicht für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.